Hausordnung

Allgemeines  


1. Die Erziehung der Kinder ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern.


2. Die Schulordnung ist auch ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule.

Sie wird mit den Schülern besprochen und den Eltern zur Kenntnis gebracht.

 

3. Die von jeder Klasse mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin erarbeitete Klassenordnung ist Bestandteil der Schulordnung und von allen einzuhalten.

 

4. Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Schulgebäude den Schülern/innen sowie dem Lehrkörper vorenthalten. Deshalb sind die Schüler/innen vor dem Schultor zu verabschieden und zu erwarten.

 

5. Überbekleidung, Schirme und Straßenschuhe werden in der Garderobe abgelegt.

Die Sraßenschuhe werden geordnet hingestellt, die Hausschuhe kommen in ein Patschensackerl. Die Gänge und Klassenräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten alle Kleidungsstücke, die in den Garderoben verbleiben mit dem Namen des Kindes versehen werden (vordringlich Patschen, Patschensackerl, Turnsachen, Turnsackerl).

 

6. Es herrscht Rauchverbot im Schulgebäude sowie auf der gesamten Schulliegenschaft.

 

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